Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers nach § 5a VVG a. F. auch im „Antragsmodell“
Das ewige Widerrufrecht bei der Lebensversicherung In dem Zeitraum von 1994-2007 konnten Lebensversicherungen im sogenannten Policenmodell nach § 5a VVG a. F. abgeschlossen werden. Bei diesem Modell wurden dem Versicherungsnehmer erst mit Abschluß des Versicherungsvertrages und Übersendung der Versicherungspolice die…