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RWB Capital Fonds zahlt nicht aus

Kostenspielige Konstruktion des RWB Fonds Anleger konnten sich als atypische stille Gesellschafter an der 3.RWB Private Capital Plussytem GmbH bis zum Jahre 2008 beteiligen. Hierbei handelte es sich um einen Private Equity Dachfonds, der wiederum das Geld der Anleger in…

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Mitverschulden der Bank beim Online Banking Betrug

Ausgangssituation beim Online-Banking Betrug : Der durchschnittliche Kunde einer Bank nutzt heute  in der Regel für Kontostandabfragen, Überweisungen oder Einrichtung von Daueraufträgen usw. das Online Banking . Hierfür erhält er von der Bank personifizierte Authentifizierungsmerkmale - die nach Angaben der…

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Und immer wieder die Nettopolicen der AFA AG

Schon seit Jahren landen immer wieder die Fälle geschädigter Verbraucher auf unseren Tisch,  welche sich durch die AFA AG eine Versicherungsvertrag aufschwatzen ließen. Bei der AFA AG handelt es sich um eine Versicherungsmaklerin , welche lange Zeit für die in Lichtenstein ansässige Versicherung Prisma Life AG auf dem Deutschen Markt sogenannte „Nettopolicen“ vertrieb.

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RWB Private Capital Fonds zahlt nicht aus

Anleger konnten sich als atypische stille Gesellschafter an der 3.RWB Private Capital Plussytem GmbH  im Jahre 2006 beteiligen. Hierbei handelte es sich um einen Dachfonds, der wiederum das Geld der Anleger in verschiedene Zielfonds investierte. Diese stellten das Kapital wiederum nicht börsennotierten Unternehmen zur Verfügung. Bei diesen Unternehmen handelte es sich zum Teil um Start ups , die sich erst in der Gründungsphase befanden.

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Der Kampf um die Vorfälligkeitsentschädigung – Falsche Belehrung der Sparkassen nach § 502 Abs. 2 BGB

Die Thematik ist hinlänglich bekannt. Der Kunde schließt ein Baudarlehen  zu einem gebundenen Sollzins über viele Jahre ab. Aus privaten oder beruflichen Gründen ist er gezwungen, bereits nach wenigen Jahren seine Immobilie zu veräußern. Hier gestattet das Gesetz dem Darlehensnehmer das Recht dieses Darlehen vorzeitig nach § 490 Abs. 2  BGB zu kündigen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Bank nicht das Recht bleibt von dem Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen (§ 490 Abs. 2 S. 3 BGB).

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Juicy Fields- ein Schneeballsystem ?

Bei Juicy Fields bestand die Möglichkeit sein Geld über die Plattform „juicyfields.io“ in Cannabispflanzen anzulegen. So konnten Anleger mit dem Anbau, der Ernte und dem Verkauf von medizinischen Cannabispflanzen hohe Renditen erwirtschaften.

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