Nachhaltige ökologische Projekte erfreuen sich heutzutage großer Beliebtheit. Eine gute Gelegenheit, dachten sich die Initiatoren…
Grüne Renditen oder rote Zahlen? Ein Blick auf Thomas Lloyd
Die Illusion von grünen Investitionen und hohen Renditen
Ein Windrad, das sich majestätisch über die umliegenden Felder erhebt, riesige Solarparks und Biomassekraftwerke, umgeben von Natur und Reihen angepflanzter Jungbäume. Hoffnungsspendende Bilder in Zeiten der globalen Klimakrise. Genau diese Impressionen erwarten die Besucher der Website der Thomas Lloyd-Gruppe und sollen vor allem eines vermitteln: Wer hier investiert, investiert grün. Das Investmenthaus gibt sich als ein Unternehmen, das von einer klaren Mission geleitet wird: verantwortungsvolle Investitionen und nachhaltiges Engagement. Klingt doch erst einmal gut, nicht wahr? Das denken sich zumindest viele Berater, die damit bei ihren Kunden einen besonderen Nerv treffen. Immerhin erhalten die Anleger die Aussicht, in Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien in Asien zu investieren und damit auch noch 11 Prozent Rendite pro Jahr zu bekommen.
Hohe Summen investiert
Rund 13.000 Anleger haben etwa 442 Millionen Euro in die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG (CTI 9 D) investiert. Doch nach schlechten Berichten über Verluste dieser Gesellschaft in den Jahren 2020 (mehr als 80 Mio. Euro Verlust) und 2021 (über 55 Mio. Euro Verlust) fürchten viele Anleger nun um ihr Geld.
Verdachtsmomente und die Verantwortung der Berater
Viele Anleger fragen sich, ob sie falsch beraten wurden und ob die Berater dafür verantwortlich gemacht werden können. Denn im Falle einer Falschberatung haftet die Versicherung des Beraters (sog. Vermögensschadenshaftpflichtversicherung). Diese muss dann also für den Schaden aufkommen, auch wenn die Fondsgesellschaft pleitegeht. Und tatsächlich gibt es Hinweise auf eine mögliche Falschberatung; liegen doch bereits kritische Fachzeitschriftenartikel vor, die vor Thomas Lloyd warnen: 2013 hatte die Zeitschrift Finanztest bemängelt, dass Thomas Lloyd entgegen den Vorschriften zum Vermögensanlagengesetz keine Kurzinformationen zu seinen Infrastrukturfonds CTI 8 und CTI 15 auf der Internetseite veröffentlicht hatte. Und 2019 betitelte Stiftung Warentest einen weiteren kritischen Artikel über die Thomas Lloyd Gruppe mit „Riskante Anlagen mit rätselhaften Renditen“ und beschreibt das Vorgehen des Investmenthauses darin als „zweifelhaft“. Von Geldanlagen riet Stiftung Warentest damals bereits ab; denn bis dahin wurden zwar bereits 500 Mio. Euro von Anlegern in verschiedene Beteiligungen investiert, doch nur ein kleiner Teil davon floss tatsächlich in umweltfreundliche Projekte.
Pflichten der Berater
Ein Anlageberater muss die Angebote, die er empfiehlt, auf ihre wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und Seriosität überprüfen. Ein Kunde kann davon ausgehen, dass das empfohlene Investment gründlich geprüft wurde. Immerhin ist sein Anlageberater verpflichtet, sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt zu verschaffen, welches er empfiehlt (siehe Edelmann in Assmann/Schütze/Buck-Heeb, Handbuch des Kapitalanlagerechts 6. Aufl. 2024 § 3 Rand Z. 36). Kommt der Berater dem nicht nach, kann er für Schäden haftbar gemacht werden. Viele Anleger wussten nicht einmal, dass die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft GmbH & Co KG jenes Geld ihrer Anleger nur als stiller Gesellschafter an andere Gesellschaften weitergeleitet hatte. Somit hatten die Anleger keine Kontrolle über die Verwendung ihres Geldes. Trotz alarmierender Signale wie verspäteten Bilanzen und hohen Verlusten in Millionenhöhe empfahlen laut geschädigter Anleger viele Berater weiterhin diese Geldanlage.
Ersteinschätzung
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