Die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Das Versicherungsverhältnis kommt anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht kraft Gesetzes, sondern durch privatrechtlichen Vertrag zu Stande. In den meisten Industrieländern besteht die Möglichkeit, sich nicht nur staatlich, sondern auch privat für den Krankheit-oder Pflegefall abzusichern. Im deutschen Gesundheitswesens ist eine Privatkrankenversicherung sowohl ergänzend als auch anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich (so genanntes zweigliedriges oder duales Krankenversicherungssystem). Mit 8,77 Millionen Menschen waren 2016 rund 11 % aller Versicherten in Deutschland privatkrankenversichert. Hinzu kamen weitere 25 Million Menschen mit einer Zusatzversicherung.

Vor- und Nachteile der Privaten Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es sowohl Vorteile als auch Nachteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Vorteile der privaten Krankenversicherung bestehen darin, dass die Beiträge gerade für Höherverdienende unabhängig vom Einkommen sind und deshalb teilweise günstiger als eine gesetzliche Absicherung sind. Oftmals erhalten Privat Krankenversicherte eine bevorzugte Behandlung (z.B. keine oder kürzere Wartezeiten) oder die Möglichkeit der Arztwahl und die Vereinbarung eines Krankentagegelds. Auch können durch die Erhöhung des Selbstbehalts die Beiträge in der privaten Krankenversicherung gesenkt werden und spezifische Leistungen individuell ausgewählt werden.

Die Nachteile liegen darin, dass mit zunehmenden Alter bei der privaten Krankenversicherung die Beiträge steigen und ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Außerdem müssen die Rechnungen der Ärzte zunächst selbst übernommen werden, um dann die Beiträge von der privaten Krankenkasse erstatten zu lassen. Schließlich sind Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung jederzeit möglich.

Oft gibt es mit der Krankenversicherung Auseinandersetzungen, wenn diese behauptet der Gesundheitsbogen sei durch den Versicherungsnehmer bei Abschluss des Krankenversicherungsvertrages nicht richtig ausgefüllt worden und sich die Versicherung weigert die Behandlungskosten zu übernehmen oder noch schlimmer sogar wegen arglistiger Täuschung die Kündigung des Krankenversicherungsvertrages ausspricht.

In den letzten Jahren haben die privaten Krankenversicherer ihre Beiträge kräftig erhöht, so dass inzwischen viele versicherte Kunden gegen diese Beitragserhöhungen gerichtlich erfolgreich vorgegangen sind.

Wir helfen Ihnen

Insofern helfen wir unseren Mandanten nicht nur, wenn die Versicherung sich weigert die Behandlungskosten zu übernehmen, sondern auch wenn zu Unrecht durch die private Krankenversicherung die Beiträge erhöht wurden.

Die Lebensversicherung soll die finanzielle Absicherung einer Person garantieren. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Lebensversicherungen: eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung
Die Risikolebensversicherung soll der finanziellen Absicherung des Begünstigten, oftmals die Familie der Versicherten, dienen Die Versicherung muss also nur dann zahlen, wenn der Versicherungsfall eintritt, der Versicherungsnehmer also verstirbt.
Im Gegensatz zur Zahlungspflicht bei Unfällen oder Berufsunfähigkeit, sollte die Auszahlung einer Lebensversicherung aufgrund des eindeutigen Sachverhalts vermeintlich problemlos verlaufen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen sicher weigern, wegen angeblicher Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten die Lebensversicherung zu zahlen.
Ebenso bereitet eine Änderung des Bezugsrechts regelmäßig Probleme. Teilweise berufen sich Versicherungen darauf, dass das Bezugsrecht in unzulässiger Weise geändert wurde.
In solchen Fällen sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Gleiches gilt, wenn sich die Versicherung weigern sollte einer Auflösung zuzustimmen oder Sie bei einer Vertragsauflösung starke hinnehmen müssten.

Unsere Leistungen

Die Kanzlei Steinfartz ist spezialisiert auf die Durchsetzung ihrer Rechte aus Versicherungen. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anlegen an uns wenden. Wir sichten ihre Unterlagen und geben Ihnen eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Selbstverständlich legen wir dabei größten Wert auf eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Sollten wir diese als gegeben ansehen und Sie uns mit der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, garantieren wir Ihnen eine bestmögliche Betreuung und die für Sie optimale Lösung.

Jedes Jahr werden tausende Menschen in Deutschland berufsunfähig. Um sich vor den finanziellen Folgen abzusichern, schließen daher immer mehr Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab. Damit ist man vermeintlich auf der sicheren Seite. Doch als wäre die Situation nicht schon schlimm genug, kommt es leider immer wieder vor, dass die Versicherungen sich weigern zu zahlen oder zu wenig leisten wollen.
Im Schadensfall prüft die jeweilige Versicherung zunächst genau, ob sie auch wirklich zur Zahlung verpflichtet ist. Dieser Vorgang kann sich über einen langen Zeitraum ziehen und für die Betroffenen sehr schnell existenzbedrohend werden. Häufig kommt es zum Streit mit der Versicherung, wenn diese nicht wie erwartet zahlt.
Spätestens, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, oder Sie feststellen, dass ihre Versicherung nach Gründen sucht, um nicht zahlen zu müssen oder sich ihre Angelegenheit über einen unangemessen langen Zeitraum zieht, sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung verunsichern, Sie hätten bei Ihrem Antrag für die Versicherung falsche oder unvollständige Angaben gemacht. Auch sollten Sie einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung meiden. In der Regel habe Sie keine Möglichkeit, sich alleine gegen die Versicherung zu wehren.
Aufgrund unserer Erfahrung im Bereich des Versicherungsrechts sind wir mit den Sorgen und Nöten der Betroffenen wohl betraut und behandeln ihr Anliegen mit der gebotenen Sensibilität. Schließlich hängt an der Entscheidung, ob die Versicherung zahlt oder nicht, oftmals eine ganze Existenz.

Unsere Leistungen

Die Kanzlei Steinfartz ist spezialisiert auf die Durchsetzung ihrer Rechte aus Versicherungen. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anlegen an uns wenden. Wir sichten ihre Unterlagen und geben Ihnen eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Selbstverständlich legen wir dabei größten Wert auf eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Sollten wir diese als gegeben ansehen und Sie uns mit der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, garantieren wir Ihnen eine bestmögliche Betreuung und die für Sie optimale Lösung.

In Deutschland ereignen sich jeden Tag rund 20.000 Unfälle. Um auch im Schadensfall versorgt zu sein, schließen immer mehr Menschen eine Unfallversicherung ab. Damit ist man vermeintlich auf der sicheren Seite. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass die Versicherungen sich weigern zu zahlen oder zu wenig leisten wollen. Im Schadensfall prüft die jeweilige Versicherung zunächst genau, ob sie auch wirklich zur Zahlung verpflichtet ist. Dieser Vorgang kann sich über einen langen Zeitraum ziehen und für das Unfallopfer sehr schnell existenzbedrohend werden. Häufig kommt es zum Streit mit der Versicherung, wenn diese nicht wie erwartet zahlt.
Erschwerend kommt es bei sehr schweren Unfallfolgen darüber hinaus zum Streit über die richtige Anwendung der sogenannten Gliedertaxe. Nach dieser Gliedertaxe bemisst sich ganz wesentlich die Höhe der Zahlung der Versicherung.
Spätestens wenn Sie feststellen, dass ihre Versicherung nach Gründen sucht, um nicht zahlen zu müssen oder sich ihre Angelegenheit über einen unangemessen langen Zeitraum zieht, sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich nicht in einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung verwickeln. In der Regel habe Sie keine Möglichkeit, sich alleine gegen die Versicherung zu wehren.

Unsere Leistungen

Die Kanzlei Steinfartz ist spezialisiert auf die Durchsetzung ihrer Rechte aus Versicherungen. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anlegen an uns wenden. Wir sichten ihre Unterlagen und geben Ihnen eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Selbstverständlich legen wir dabei größten Wert auf eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Sollten wir diese als gegeben ansehen und Sie uns mit der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, garantieren wir Ihnen eine bestmögliche Betreuung und die für Sie optimale Lösung.

Die deutschen Sparer mögen die klassische private Rentenversicherung. In der Vergangenheit wurde sie als klassisches Produkt der Altersvorsorge von Millionen Deutschen abgeschlossen. Die private Rentenversicherung verspricht zwar keine horrende Rendite, aber eine feste Verzinsung und garantiert eine lebenslange Rente.

Niedergang der privaten Rentenversicherung

Doch die Garantiezinsen sind inzwischen dahin geschmolzenen. In den goldenen Zeiten vor dem Jahre 2000 wurde den Kunden Zinsen bis zu 4 % garantiert-und zwar für die gesamte Vertragslaufzeit.

Schritt für Schritt wurden diese garantierten Zinsen für die neuen Verträge jedoch abgesenkt. Inzwischen gibt es nur noch garantierte Zinsen in Höhe von ca. 1 %. Es ist darauf zu achten, dass diese garantierten Zinsen nur auf die Sparbeiträge gezahlt werden, d.h. auf den Teil des eingezahlten Betrages, der nach Abzug der Kosten noch übrig bleibt. Und in der Regel sind diese Kosten häufig ziemlich hoch, so dass sich viele Sparer die Frage stellt, ob sich bei einer Verzinsung des Sparanteils diese Altersvorsorge überhaupt noch wirtschaftlich lohnt. Doch selbst die geringen Zinsen von 1% auf die Sparbeiträge werden inzwischen von den meisten Lebens- und Rentenversicherungen nicht mehr versprochen.

Die Versicherer haben sich inzwischen neue Produkte ausgedacht, bei denen sie weniger dem Kunden garantieren. Oft wird überhaupt kein Zins mehr garantiert, sondern nur der Erhalt des Beitrags.

Wir helfen Ihnen

Wir prüfen, ob sich der Abschluss einer Rentenversicherung überhaupt noch für den Kunden lohnt und welche Risiken bei den neuartigen Policenmodellen der Versicherer für den Kunden bestehen.

Für Kunden, die eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben und die aus dieser aussteigen möchten, prüfen wir ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Widerrufsrechte oder Kündigungsrechte für den Kunden hier bestehen.

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