Geschlossene Immobilienfonds legen ihr Geld meist in einige wenige Objekte an wie z.B. Hotels, Krankenhäuser, Ferienressorts oder Einkaufszentren. Diese Fonds haben hohe Mindestanlagesummen und eine Laufzeit von meist zehn Jahren und mehr. In dem Moment, in dem man sich an einem solchen Fonds beteiligt, wird man Mitunternehmer und trägt das Risiko von Gewinnen und Verlusten dieses Fonds. Zwar gibt es gesetzlich vorgeschriebene Prospekte von den Fondsanbietern, die über die Risiken und Gewinnaussichten dieser Beteiligungen informieren sollen, allerdings ist es kaum möglich zu beurteilen, ob diese Prognosen realistisch sind. Die Kosten für die Beteiligung an solchen geschlossenen Fonds liegen oft bei 15-20 % des Anlagebetrags und damit wesentlich höher als bei anderen Anlageprodukten. In der Regel eignen sich geschlossene Immobilienfonds nur für vermögende Anleger, die auch aufgrund ihrer Erfahrungen und Kenntnisse das Risiko solcher Beteiligungen einschätzen können.

Spektakuläre Pleiten

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten dagegen ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage an, die vor der Inflation schützen und erhebliche Wertzuwächse haben sollen. So gab es in der Vergangenheit eine Reihe spektakulärer Pleiten, wie beispielsweise der Deutschen Capital Management AG (DCM), die einst ein führender Emittent geschlossenen Immobilienfonds war.

Die am häufigsten verbreitete Form von geschlossenen Immobilienfonds ist die Kommanditgesellschaft (KG). Die KG hat zwei Arten von Gesellschaftern: Zum einen den Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet und den Kommanditisten, der nur mit seiner Einlage haftet. Als Zeichner eines geschlossenen Immobilienfonds werden Sie in der Regel Kommanditist. Ihr maximal möglicher Verlust entspricht deshalb der Höhe Ihrer Beteiligung. Oft erhalten die Anleger in den ersten Jahren, die in den Prospekten versprochenen Renditen und Ausschüttungen von der Fondsgesellschaft ausgezahlt. Wenn sich später jedoch herausstellt, dass diese Ausschüttungen aus der Substanz der Gesellschaft geleistet wurden, lebt die Haftung der Anleger als Kommanditisten wieder auf. Dies führt oft zu einem bösen Erwachen der Anleger, weil sie nicht nur in der Insolvenz der Fondgesellschaft ihre geleistete Geldanlage verlieren, sondern auch bereits erhaltene Gewinne an den Insolvenzverwalter zurückzahlen müssen.

Nachteile geschlossener Immobilienfonds

Oft müssen mindestens Beträge von 10.000,00 € und mehr in solche Fondsgesellschaften angelegt werden, weshalb sie sich für den Privatanleger nicht eignen. Die Fondanbieter gewähren Privatanlegern zwar oft Ratenzahlungen, diese führen jedoch zu Jahrelangen Zahlungsverpflichtungen, die auch dann zu erfüllen sind, wenn offensichtlich wird, daß die Fondsgesellschaft wirtschaftlich scheitert.

Es gibt keine Garantie, dass das in dem Prospekt angepriesene Investment auch tatsächlich erfolgreich sein wird und der Anleger eine nennenswerte positive Rendite erzielen wird. Zu beachten ist dabei immer, dass aufgrund der hohen Kosten von 15-20 % des Anlagebetrags oft verhindert wird, dass noch ein beträchtlicher Wertzuwachs der Geldanlage möglich ist, um aus der Verlustzone aufgrund der hohen Weichkosten herauszukommen.

Die Fonds haben häufig eine sehr lange Laufzeit, so dass Anleger sicher sein sollten, dass sie das investierte Geld in den nächsten 10-20 Jahren nicht benötigen. Muss man die Anteile vorher verkaufen, so gibt es anders als bei Aktien keine vergleichbare Börse mit einem geregelten Handel. Ein vorzeitiger Verkauf ist deshalb nur mit hohen Abschlägen in der Regel möglich.

Für den einzelnen Anleger ist es oft schwierig, zu beurteilen, ob die Immobilie in welche die Fondgesellschaft investieren will, tatsächlich so werthaltig ist, wie sie in den Glanzbroschüren in der Fondgesellschaft dargestellt wird. In der Regel kann ein Anleger auch nicht überprüfen, ob diese Immobilie tatsächlich die vorausgesagten Mieten erzielen wird. Zudem erkennt der Anleger nicht die personellen Verflechtungen zwischen den Gründern der Fondgesellschaft und weiteren beteiligten Firmen, die in der Regel gegen Zahlung hoher Kosten Aufträge dieser Fondgesellschaft abwickeln.

Geschlossene Immobilienfonds eignen sich nicht als Altersvorsorge

Es ist deshalb ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die Investition in ein geschlossenen Immobilienfonds als Altersvorsorge und Aufbau von Vermögen nicht eignet.

Wir helfen Ihnen

Wir prüfen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, die oftmals mit falschen Versprechungen die Beteiligung an einem Immobilienfond vermittelt haben. Diese Schadenersatzansprüche richten sich sowohl gegenüber freie Beratern als auch Banken, sofern diese die Fondbeteiligung vermittelt haben. Weithin überprüfen wir Schadenersatzansprüche gegen die Initiatoren, die oftmals in den Prospekten falsche Angaben über die Weichkosten oder über die Werthaltigkeit der Immobilie gemacht haben. Gerne helfen wir Ihnen auch bei einem Ausstieg aus der Fondgesellschaft.

Gerne können Sie sich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns wenden.

Nicht jeder Anleger kann oder will sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung leisten. Wer aber dennoch in Immobilien investieren will, für den können sich offene Immobilienfonds als Anlagemöglichkeit anbieten.

Was sind offene Immobilienfonds?

Offene Immobilienfonds funktionieren wie Aktienfonds. Viele Anleger legen ihr Geld in einen gemeinsamen Topf. Das Fondsmanagement kauft von diesem Geld verschiedene Immobilien die sich in unterschiedlichen Regionen und Ländern befinden. In der Regel handelt es sich um Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude oder Shoppingcenter. Die Einnahmen erzielen die offenen Immobilienfonds aus den Mieteinnahmen und Wertsteigerungen dieser Immobilien.

Abgrenzung zu geschlossenen Immobilienfonds

Dabei dürfen offene Immobilienfonds nicht mit geschlossenen Immobilienfonds verwechselt werden Bei geschlossen Immobilienfonds geht es in der Regel um die Investition in ein konkretes Projekt, wie den Erwerb und Betrieb einer Hotelanlage oder eines Krankenhauses. Hierzu wird das erforderliche Geld bei den Anlegern eingesammelt. Ist dieser Betrag beisammen, werden keine weiteren Gelder mehr eingesammelt und der Fond wird geschlossen. Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt kann im schlimmsten Fall ein Totalverlust des angelegten Geldes bei geschlossenem Immobilienfonds drohen. Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Anteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen, während Sie bei geschlossenen Immobilienfonds bis zum Ende der Laufzeit Ihre Anteile halten müssen. Während bei offenen Immobilienfonds das Risiko sehr viel breiter gestreut ist, weil diese in sehr viele unterschiedliche Immobilien investieren, beschränkt sich die Investition bei geschlossen Immobilienfonds in der Regel auf einige wenige Immobilien. Wenn bei geschlossenen Immobilienfonds alle Anteil verkauft sind, wird der Fond geschlossen und keine neuen Anleger mehr aufgenommen.

Eine Garantie für Gewinne besteht allerdings auch bei offenen Immobilienfonds nicht. Beispielsweise spielen Qualität und Standorte der Immobilien sowie Vermietungsquoten eine wichtige Rolle für einen möglichen Erfolg. Aus Gründen der Risikostreuung, sollte ein Verbraucher nicht sein ganzes Geld in Immobilienfonds stecken. Zudem handelt es sich auch bei offenen Immobilienfonds um ein langfristiges Investment. Dies liegt an den neu eingeführten Fristen. Darüber hinaus fallen auch beim Kauf solcher Fonds Ausgabeaufschläge an, die sich in der Regel nur dann rentieren, wenn man auch diese Fondsanteile länger hält.

Neue gesetzliche Kündigungsfristen

Früher war es sehr kurzfristig möglich aus solchen Immobilienfonds auszusteigen, indem man die Fondsanteile an die Fondsgesellschaft zurückgab. Dies wurde aufgrund der Krise, in welche die offenen Immobilienfonds ab 2009 gerieten, durch die Einführung gesetzlicher Mindestfristen nunmehr geändert. Damals wollten viele Anleger aufgrund der Verunsicherung durch die Finanzkrise 2008 aus diesen offenen Immobilienfonds aussteigen. Wenn jedoch die Mittelabflüsse durch den Verkauf der Fondanteile so hoch sind, dass schnell viele Immobilien/ Objekte durch die Fondsgesellschaft verkauft werden müssen, mindert dies den Marktwert der Immobilien. Im Januar 2009 hatten deshalb eine Reihe offener Immobilienfonds die Rücknahme von Fondanteilen für vorerst teilweise bis zu zwölf Monate ausgesetzt oder diese gänzlich geschlossen. Um diesen Grundkonflikt zwischen täglicher Rückgabe von Fondsanteilen und nur unflexibel veräußerbaren Immobilien zu lösen hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 gesetzliche Mindestfristen über die Rückgabe von Fondsanteilen in das Kapitalanlagegesetzbuch aufgenommen. So gilt eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten bevor der Anleger die Anteile zurückgeben darf. Weiterhin gilt eine einjährige Kündigungsfrist. Dies bedeutet, dass ein Anleger bereits ein Jahr vor der geplanten Rückgabe unwiderruflich erklären muss, dass er seine Anteile zurückgeben will.

Alternativ zur Rückgabe von Anteilen an die Fondgesellschaft ist weiterhin der Verkauf über die Börse möglich. Hier gilt weder die 24-monatige Mindesthaltefrist noch die Rückgabefrist. Allerdings sollten Anleger bedenken, dass sie an der Börse oftmals einen Abschlag gegenüber dem offiziellen Rückkaufswert hinnehmen müssen. Im schlimmsten Fall findet sich gar kein Käufer.

Unsere Leistungen

Wir prüfen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, die oftmals mit falschen Versprechungen die Beteiligungen an offenen Immobilienfonds vermittelt haben. Diese Schadenersatzansprüche richten sich sowohl gegen die Beratung durch Banken, als auch sonstige freie Berater, welche eine solche Fondsbeteiligung vermittelt haben. Gerade die fehlerhafte Aufklärung über die Einhaltung der neuen Rückgabefristen gegenüber der Fondgesellschaft kann zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken und Beratern führen.

Gerne können Sie sich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falls mit uns in Verbindung setzen.

Der Markt für Schiffsfonds ist fast zusammengebrochen. Hunderte von Schiffsfonds sind in finanzieller Not und brauchen Geld oder ihre Anbieter müssen die Schiffe notverkaufen. Viele gehen davon aus, dass noch weitere Hunderte Schiffe „untergehen werden und zehntausende von Anleger ihr Geld verlieren.

Was ist ein Schiffsfonds?

Ein Schiffsfonds (oft auch Schiffsbeteiligung) ist ein geschlossener Fonds, der das eingesammelte Kapital in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen investiert. Schiffsfonds gehören ebenfalls zum grauen Kapitalmarkt. Wie bei geschlossenen Fonds können Anleger dem Fonds generell nur während des Platzierungszeitraums beitreten. Wenn das notwendige Eigenkapital eingeworben wurde, wird der Fond geschlossen. Schiffsfonds werden in der Regel, in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG aufgelegt. Die Anbieter solcher Schiffsfonds werden auch Initiatoren oder Emissionshäuser genannt, welche über Banken oder freie Vermittler den interessierten Anlegern eine Beteiligung an dem Kommanditkapital der Gesellschaft anbieten. Auch hier ist der Anleger mit seiner Investition langfristig in der Regel über 10-25 Jahre an diese Beteiligung gebunden. Grundlage dieser Beteiligung ist ein vom Emissionshaus vorgegebenes Vertragswerk (bestehend aus Gesellschafts- und Treuhandvertrag) sowie dem Emissionsprospekt.

Verlust der Altersvorsorge

Viele Anleger wollten mit der Beteiligung an einem Schiffsfond ihre Rente aufbessern. Sie steckten einen Großteil ihrer Ersparnisse in Schiffsfonds, welche ihnen unter anderem auch die Commerzbank vermittelte. Diese sollten ihnen eigentlich attraktive jährliche Renditen von 7 % und mehr bescheren. Doch statt auszuschütten, brauchten die meisten dieser Schiffsfonds weiteres Geld.So haben zehn tausende deutsche Schiffsanleger in den vergangenen 20 Jahren rund 30.000.000.000,00 € in Schiffsfonds investiert, diese Anleger hatten eine Zeit lang geglaubt, eine solide Anlage abgeschlossen zu haben, denn in der Regel erhielten sie Jahr für Jahr Ausschüttungen. Diese hielten sie für Gewinne aus den Fonds. Doch solche Rückflüsse – von Anbietern gerne als vorzeitige Entnahme bezeichnet – haben oft nichts mit Gewinn zu tun, sondern sind über Jahre nur Rückzahlungen der Kapitaleinlage gewesen. Die Anleger ahnten nicht, dass mithilfe der deutschen Redereien auf dem Markt für Containerschiffe Überkapazitäten geschaffen wurden.

Rückzahlungen der Ausschüttungen

Viele Anleger erhalten inzwischen von ihren Fondsgesellschaften mehrere 100 Seiten dicke Sanierungskonzepte, in denen sie aufgefordert werden, für die Sanierung des Fonds Geld nachzuschießen oder Ausschüttungen zurückzuzahlen. In diesen Schreiben wird den Anlegern gedroht dem Fond drohe die Pleite und das gesamte Investment sei verloren, wenn sie nicht Nachschüsse leisten würden. Grundsätzlich sind Anleger von geschlossenen Fonds jedoch nicht verpflichtet, Nachschüsse zu leisten. Dies ergibt sich auch aus dem Beteiligungsprospekt.

Verbraucherschützer berichten aber immer häufiger, dass die Fondsgesellschaften raffinierte Klauseln in den Verträgen nutzen, um Anleger doch zur Kasse zu bitten. Statt eines Nachschusses verlangen sie etwa die Rückzahlung von Ausschüttungen. So sind die Anbieter wie das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters der Meinung, dass es sich bei den Ausschüttungen der Vergangenheit um Darlehen handeln würde, die Anleger im Notfall zurückzahlen müssten. Diese Fondhäuser schreiben Kunden, die nicht zahlen wollen zum Teil rüde Briefe und drohen ihnen mit Klagen.

Bundesgerichtshof schafft Klarheit

Seit dem 12.03.2013 gibt es jedoch neue Hoffnung. An diesem Tag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen zu Gunsten der Anleger. Danach dürfen Fondsanbieter Ausschüttungen nur dann zurückfordern, wenn das im Gesellschaftsvertrag eindeutig so vorgesehen ist, urteilte der BGH (siehe Aktenzeichen. II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Diese Entscheidung des BGH könnte auch anderen Anlegern von Schiffsfonds helfen. Denn viele Schiffsfonds fordern derzeit die Rückzahlung von geleisteten Ausschüttungen unter Anwendung von zweifelhaften Formulierungen im Gesellschaftsvertrag. Anleger sollten deshalb diese Rückforderungen aller Art juristisch prüfen lassen, bevor sie zahlen.

Wir helfen Ihnen

Wir prüfen, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind, die erhaltenen Auszahlungen und Ausschüttung Ihrer Fondsbeteiligungen zurückzahlen zu müssen. Außerdem prüfen wir Schadenersatzansprüche gegenüber den Beratern und Vermittlern, insbesondere auch Banken, welche die Anleger oftmals bei der Vermittlung dieser Schiffsfondsbeteiligungen falsch beraten haben und sie nur unzureichend über die Risiken dieser Beteiligung aufgeklärt haben.

Gerne können Sie sich wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falls an uns wenden.

Ein Aktienfonds ist ein Investmentfonds, der ausschließlich oder zum überwiegenden Teil sein Geld in Aktien investiert. Er kann global als internationaler Aktienfonds sein Geld investieren oder Aktien aus speziellen geographischen Regionen, Ländern oder wirtschaftlichen Bereichen zusammenfassen.

Risikoreiche Anlage

Aktienfonds gehören zu den risikoreichen Anlagen. Sie sind deshalb nur für Anleger geeignet, die das primäre Ziel der Wertsteigerung verfolgen. Der Chance, dass die Aktienpapiere, in welche die Investmentgesellschaft investiert hat, aufgrund einer positiven Börsenphase erhebliche Gewinne verzeichnet, steht bei sinkenden Kursen dieser Aktien ein hoher Verlust gegenüber. Allerdings sind zumindest Aktienfonds aufgrund ihrer breiten Anlagenstreuung weniger risikoreich als die Direktanlage in einzelne Aktien.Bei Aktiengarantiefonds wird das Verlustrisiko durch einen garantierten Rückkaufswert zu einem festen Datum reduziert. Nur solche Garantiefonds eignen sich als Altersvorsorge.

Aktienfonds als Altersvorsorge nicht geeignet

Der Erwerb von Aktienfonds oder Aktien eignet sich deshalb nicht für sicherheitsorientierte Anleger, die aufgrund ihrer Vermögenssituation einen Verlust nicht oder nur schwer verkraften können, oder Anleger, die ausschließlich eine sichere Altersvorsorge anstreben. Grundsätzlich sind die Berater nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung verpflichtet. Dies bedeutet, dass sie die persönliche Lebenssituation ihres Mandanten als Maßstab für ihre Empfehlung nehmen müssen. Insofern ist sicherlich die Empfehlung an eine 70-jährige Rentnerin, die bisher ihr Geld lediglich auf Sparkonten angelegt hat und über kein weiteres nennenswertes Vermögen verfügt, nicht anlegergerecht, wenn ihr die Investition in einen Aktienfonds durch ihren Berater empfohlen wird.

Unsere Leistungen

Wir prüfen, ob in Ihrem Fall eine anlage- und anlegergerechte Beratung erfolgt ist und durch den Berater oder ihre Bank bei der Beratung Rücksicht auf Ihre persönliche Lebenssituation bei der Empfehlung der Geldanlage genommen wurde. Sollten wir feststellen, dass Ihnen bei dem Beratungsgespräch die Funktionsweise des Anlageproduktes Aktie nicht erklärt wurde oder diese Anlage Ihrer persönlichen Lebenssituation nicht entspricht, teilen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten mit, um die Geldanlage rückabzuwickeln.

Als Schrottimmobilie bezeichnet man umgangssprachlich eine Immobilie, die sich im nur mangelhaften Zustand befindet (beispielsweise Pinselsanierung) und dem Erwerber durch den Berater unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf betrügerische Weise deutlich über Wert verkauft wurde. Der Begriff wird als Schlagwort im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen auch an geschlossenen Immobilienfonds im Zuge des steuerlich subventio-nierten Baubooms in Ost- und Westdeutschland nach der Wiedervereinigung verwendet.

Eine breite Schicht von Anlegern wurde damals für den Kauf von kreditfinanzierten Anteilen an Immobilienfonds gewonnen. Häufig wurden von den Vermittlern unrealistische Wachs-tumsraten verspochen. Den Anlegern wurden oft auch durch einen Strukturvertrieb vermietete Eigentumswohnungen, die oftmals aus Beständen von Wohnungsbaugesellschaften stammten, zusammen mit einer Bankfinanzierung angeboten. Die Wohnungen waren häufig sanierungsbedürftig und schwer vermietbar. Durch die Einschaltung des Strukturvertriebes erhöhte sich der Kaufpreis erheblich, so dass eine Vielzahl dieser Eigentumswohnungen und Immobilien überteuert war.

Die Käufer, die oftmals nur geringe Einkünfte besaßen, wurden dabei vielfach mit der Aussicht auf Steuerersparnisse und eine zusätzliche Altersversorgung geworben. Die Vermittler dieser Geschäfte gaben in der Regel an, die Immobilie würde sich allein durch die Steuervorteile und Mieteinnahmen rechnen. Die Rechnung geht jedoch regelmäßig nicht auf, denn die Mieteinnahmen bleiben weit unter der Garantie und die Steuerrückzahlungen reichen nicht aus, um das Darlehen zu bedienen.

Augen auf beim Kauf

Finden die Verkaufsgespräche unter folgenden Umständen statt, ist besondere Vorsicht geboten:
– Angebot eines Rundum-Sorglos-Paketes
– das eigentliche Kaufobjekt wird nicht besichtigt bzw. lediglich Prospekte zur Ansicht gezeigt
– die Immobilie befindet sich meistens weit entfernt vom Wohnsitz des Anlegers
– der Vermittler bietet die Finanzierung mit an (Stichwort Rundum- Sorglos – Paket)
– es wird auf eine bestehende (oft nicht existente) Mietgarantie hingewiesen
– unaufgeforderte Anrufe und Einladungen leiten das Verkaufsgespräch ein

Unsere Leistungen

Wir prüfen, ob Schadenersatzansprüche wegen Aufklärungsverschulden der an der Finanzierung beteiligten Banken für Sie durchsetzbar sind. Ebenfalls prüfen wir auch die Möglichkeiten eines Widerrufs und der Rückabwicklung des Kaufes der Schrottimmobilie.

In den vergangenen Jahren haben viele Verbraucher ihr Geld mit dem Abschluss von Nachrangdarlehen verloren. Diese Anlageform gehörte zum sogenannten grauen Kapitalmarkt, d.h. der Bereich des Kapitalmarkts, der in der Vergangenheit nicht reguliert wurde und auch nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterfiel. Viele unseriöse Kapitalanlagegesellschaften sammelten über diese partiarischen Nachrangdarlehen Kapital bei den Verbrauchern ein und umgingen auf diese Weise die staatliche Aufsicht durch die BaFin. Insbesondere musste für diese Kapitalanlagemodelle kein kostenträchtiger Prospekt durch die Gesellschaft herausgegeben werden.

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Beim Nachrangdarlehen leiht ein Anleger einem Unternehmen Geld und erhält dafür einen Zins.Das Darlehen wird deshalb als nachrangig bezeichnet, weil der Anleger im Falle der Insolvenz des Unternehmens erst nach allen anderen Gläubigern befriedigt wird und deshalb im Rang hinter den übrigen Forderungen steht. Das Nachrangdarlehen enthält Elemente der Eigen- und Fremdfinanzierung (Mezzanine-Kapital).

Unterschiede zwischen Fremd- und Eigenkapital

Typische Fälle der Eigenkapitalfinanzierung sind die Aktie oder der Gesellschaftsanteil. In diesen Fällen hat ein Anleger Mitbestimmungs- und Kontrollrechte und partizipiert am Gewinn des Unternehmens. Im Falle der Insolvenz ist allerdings sein Kapital verloren. Bei der Finanzierung durch Fremdkapital (beispielsweise eine Anleihe oder Darlehen) erhält der Anleger eine fest zugesagte Rendite durch Zahlung eines Zinses. Dieser muss auch dann durch das Unternehmen gezahlt werden, wenn es wirtschaftlich kriselt.

Nachteile eines Nachrangdarlehens:

Beim Nachrangdarlehen kumulieren sich die Nachteile: Der Anleger erhält nur einen festen Zins und nimmt nicht am Gewinn teil. Außerdem hat er keine Mitbestimmungs- und Kontrollrechte. Trotzdem verliert er sein eingesetztes Kapital im Falle einer wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft und wird wenn überhaupt erst nach allen anderen Gläubigern der Gesellschaft befriedigt.

Lösung von einem Nachrangdarlehen

Oft bestehen gute Chancen sich vom Nachrangdarlehen zu lösen. So ist die Nachrangklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung in dem Vertragswerk der Anbieter oft unwirksam. Ebenfalls erfolgt nur eine fehlerhafte Belehrung über ein bestehendes Widerrufsrecht. Oft bestehen gibt es auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler, der dieses Nachrangdarlehen durch die Anpreisung hoher Zinsen ohne Aufklärung über die hohen Risiken dieses Darlehens dem Anleger vermittelt hat. Schließlich handelt es sich oft bei diesem Geschäftsmodell um ein Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz, für welches die Anbieter dieser Darlehen eine spezielle Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz benötigen. Diese liegt in der Regel nicht vor, so dass der Anleger auch aus diesem Grund das gewährte Darlehen zurückverlangen kann.

Wir helfen

Wir beraten Anleger, die solche zweifelhaften Nachrangdarlehen gezeichnet haben, ohne über die hohen Risiken dieser Geldanlage aufgeklärt worden zu sein. Insofern prüfen wir, ob sie diese Nachrangdarlehen unverzüglich zurückverlangen können bzw. welche Schadensersatzansprüche Ihnen gegen Berater und Vermittler zu stehen, die Ihnen die Zeichnung dieser Geldanlage empfohlen haben.

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Kryptowährungen, auch Kryptogeld, sind digitale Zahlungsmittel. Sie basieren auf kryptografischen Werkzeugen, wie Blockchain und digitalen Signaturen. Als Zahlungssystem sollen sie unabhängig, verteilt und sicher sein. Ihre Einordnung als Währung ist strittig. Die bekannteste digitale Währung ist der Bitcoin. Stand 2018 gibt es über 4500 Kryptowährungen, welche verwendet werden. Ungefähr 1000 davon haben einen täglichen Handelsumsatz von über 10.000,00 $.

Der Bitcoin als Währung

Der Bitcoin ist der prominenteste Vertreter dieser Kryptowährungen. Er wird elektronisch geschaffen und auch elektronisch verwahrt. Dieser Vorgang nennt sich im Fachjargon Mining oder Schürfen, d.h. Computer berechnen die Währung mit starker Verschlüsselung über komplizierte Formeln. An einem normalen PC für den Laien lässt sich so etwas kaum bewerkstelligen. Wer Bitcoin in seinem Besitz hat, kann damit wie mit anderen Zahlungsmitteln Güter und Dienstleistungen erwerben oder sogar Finanzmarktgeschäfte durchführen. Was den Bitcoin allerdings von allen anderen Währungen wie Euro oder US-Dollar unterscheidet, ist seine Dezentralität. Keine staatliche Institution, wie z.B. eine Zentralbank, kann in das System eingreifen und Geldmengen Steuern oder Rahmenbedingungen festlegen.

Hinter dem Bitcoin steckt die so genannte Blockchain-Technologie, die großes Interesse bei Unternehmen und Regierungen weckt. Sie wird auch gerne als digitaler Kontoauszug bezeichnet, da in den miteinander verketteten Blöcken alle Transaktion, die jemals getätigt wurden verschlüsselt abgespeichert und von jedem einsehbar sind. Im Unterschied zu anderen Währungen steht allerdings keine Institution hinter der digitalen Währung, die für eine Wertstabilität einsteht. Bitcoin kann man mit einer herkömmlichen Währung in einer der zahlreichen Bitcoin-Börsen kaufen. Wer Bitcoin kauft, kann diese entweder an den Börsen liegen lassen und sie als eine Art Onlinekonto verwenden oder sich eine digitale Wollet, also einen digitalen Geldbeutel zulegen, der sich auf dem Computer oder Smartphone installieren lässt. Immer mehr Internetshops, aber auch Restaurants, Dienstleister oder Schulen akzeptieren die Kryptowährung als Zahlungsmittel. In Deutschland sind es mittlerweile rund 160 Unternehmen.

Instabilität des Bitcoin

Der Bitcoin hat keinen festen Gegenwert, daß heißt, dass sich sein Wert aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage ergibt. Im Anfangsstadium war der Bitcoin nur wenige Cent wert und erreichte am 17.12.2017 sein Allzeithoch von 20.000 $.

Die Vorteile des Bitcoin liegen darin, dass er weitestgehend fälschungssicher ist und die Anonymität der Besitzer schützt. Außerdem entstehen kaum Transaktionskosten und es lässt sich ohne große bürokratische Hürden ein Bitcoinkonto einräumen. Die Nachteile liegen jedoch in der Wertstabilität des Bitcoin, für den keine Institution garantiert. Damit stellt er ein gefährliches Spekulationsobjekt für Anleger dar. Einmal getätigte Transaktionen mit dem Bitcoin lassen sich nicht mehr rückgängig machen.

Dramatischer Wertverlust des Bitcoin

Inzwischen ein Jahr später im Dezember 2018 ist von der Euphorie um den Bitcoin nicht mehr viel geblieben. So lag der Wert des Bitcoin im Dezember 2018 noch bei ca. 3.290,00 $, d.h. um 77 % weniger als Anfang des Jahres 2018. Viele Experten stellten deshalb fest, dass damit die größte Blase in der Geschichte der Menschheit nunmehr geplatzt sei.

Wir helfen Ihnen

Wir beraten Sie gerne, sollten Sie aufgrund unzureichender Aufklärung durch Vermittler oder Berater Bitcoin erworben haben.

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Auf der Suche nach einer guten Möglichkeit mit dem vorhandenen Kapital Gewinne zu machen, stoßen viele Anleger auf die binären Optionen. Es handelt sich um ein noch recht junges Finanzinstrument, welches sich jedoch in den letzten Jahren immer mehr etabliert hat.

Was ist das?

Eine binäre Option ist ein Finanzderivat, das zu den exotischen Optionen zählt und damit zur Kategorie der Termingeschäfte gehört. Bei binären Optionen kann auf Call (steigender Kurs) oder Put (fallender Kurs) gesetzt werden. Geht also der Händler von steigenden Kursen aus, so kauft er eine Call Option. Mit Put Optionen wird entsprechend auf fallende Kurse gesetzt. Der Anleger trifft im Handel mit binären Optionen also nur eine Richtungsentscheidung bezüglich der Kursentwicklung eines bestimmten Assets. Dieses Wirtschaftsgut fungiert als sogenannter Basiswert für die binäre Option. Der Kurs des Basiswertes am Ende der Optionslaufzeit ist also entscheidend dafür, ob der Anleger Geld verdient. Liegt der Anleger mit seiner Markteinschätzung richtig, so befindet sich die Option am Ende der Laufzeit im Geld und eine vorab festgelegte Rendite wird von dem Broker ausgezahlt. Diese liegt im klassischen Handel je nach Anbieter zwischen 65 % und 85 % des Einsatzes. Der Anleger setzt nicht auf ein Wirtschaftsgut oder Asset sondern auf den entsprechenden Kursverlauf dieses Basiswertes. Binär bedeutet dabei, daß der Handel digital auf Plattformen im Internet erfolgt.

Unseriöse Anbieter auf digitalen Plattformen

Da der unregulierte Handel mit binären Optionen ein großes Potenzial an Manipulation beherbergt, werden in regelmäßigen Abständen Warnungen vor dem Handel auf unregulierten Plattformen herausgegeben. Der Markt für binäre Optionen zieht eine Vielzahl von hoch risikobereiten Person an, die glauben, dort in kurzer Zeit hohe Gewinne realisieren zu können. Deshalb bewegen sich hier überproportional viele operierende betrügerische Händler. Es stellt sich als schwierig heraus, die Seriosität von Handelsplattformen, welche diese binären Optionen anbieten, zu erkennen. Indikatoren für unseriöse Anbieter können nicht börsenzugelassene Händler sein oder eine Handelsplattform unterliegt nicht der EU-Regulierung. Binäre Option werden oft mit übertriebenen Gewinnchancen beworben und die Verlustrisiken werden dagegen nur untergeordnet erwähnt.

Warnung der ESMA und BAFIN

Wegen der genannten hohen Risiken für Anleger und den zunehmend grenzüberschreitenden Handel mit diesen Produkten warnt die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA-European Securities and Markets Authority) wohl auch generell und europaweit vor binären Optionen und ähnlichen Finanzprodukten. Inzwischen plant auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin den Handel mit binären Optionen in Deutschland zu verbieten, da die Praxis gezeigt hat, dass der Handel mit binären Optionen sehr riskant ist und extreme Verlustreich sein kann. Insbesondere würden sich viele schwarze Schafe als Anbieter von digitalen Onlinehandelsplattformen in diesem Bereich bewegen.

Derzeit ist auf dem Markt eine Vielzahl von Anbietern für binäre Optionen tätig. Praktisch alle Broker haben gemeinsam, dass diese ihren Sitz in Zypern, in Großbritannien oder sogar in weit entlegenen Orten haben. In einigen Fällen werden die Anleger von binären Optionen von den Handelshäusern per Telefon, E-Mail oder Skype kontaktiert und zu konkreten Handelsgeschäften angehalten. Diese Geschäfte führen, wie bereits ausgeführt, weit überwiegend zu erheblichen Verlusten für die Anleger und dürften grundsätzlich auch genehmigungspflichtig durch die deutschen Aufsichtsbehörden (z.B. dem BaFin) sein. Vielen unseriösen Anbietern wird im Zusammenhang auch Betrug im Hinblick auf die nachteilige Kursstellung vorgeworfen.

Wir helfen Ihnen

Soweit Anlegern Verluste aufgrund der Anlageberatung durch Mitarbeiter dieser Broker für binäre Option entstanden sind, dürfte die Zielsetzung des Anlegers zu demnächst darin liegen, einen Gerichtsstand in Deutschland zu begründen. Viele Anbieter von binären Optionen betreiben deutsche Niederlassungen, aus denen der Verkauf ihrer Produkte beworben wird. Falls den geschädigten Anlegern gelingt, im konkreten Fall nachzuweisen, dass eine Anlageberatung aus Deutschland per E-Mail, Telefon oder Skype betrieben wird, dürfte auch ein deutsches Landgericht in Hinblick auf Ansprüche auf die Erstattung der vorgenommenen Einzahlungen zuständig sein. Anbieter von binären Optionen sind vorrangig in den Fällen verhandlungsbereit, in denen die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts droht. Geschädigte Anleger, die die Erfahrung eines Totalverlustes ihrer Einlage gemacht haben, sollten sich in diesem Falle rechtlich vertreten lassen.

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