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BaFin unterbindet Kryptowährung-Handelsplattform der Cryp Trade Capital Ltd.

Der Handel mit Kryptowährungen boomt. Doch die Transaktionen sind nicht völlig unreguliert, denn wer mit Kryptowährungen handeln will, muss dafür eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen kurz BaFin haben. Wer über keine Erlaubnis verfügt, dem werden die Geschäfte untersagt, wie das Unternehmen Cryp Trade Capital Ltd. nun feststellen musste.

Kryptowährungen sind Finanzinstrument im Sinne des KWG

Die Cryp Trade Capital betrieb eine Handelsplattform, auf der Bitcoins und andere Kryptowährungen gehandelt wurden. In den Augen der BaFin stellen Bitcoins und andere Kryptowährungen eine Rechnungseinheit dar und sind daher als Finanzinstrument im Sinne des KWG einzuordnen und bedürfen somit einer aufsichtsrechtlichen Erlaubnis.

Rückbwicklung der Cryp Trade Capital Ltd. angeordnet

Das Unternehmen Trade Capital Ltd. aus Alicante in Spanien konnte nun bei einer Kontrolle der BaFin keine solche Erlaubnis vorweisen. Die Bundesanstalt qualifizierte die Geschäfte als unerlaubtes Bankgeschäft, da der Betreiber der Plattform die Rechnungseinheiten im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kunden an- und verkaufe und somit dies als Finanzkommissionsgeschäft zu bewerten sei. Die BaFIn untersagte der Cryp Trade Capital Ltd. daraufhin den Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen und ordnete außerdem die unverzügliche Abwicklung der bisherigen Geschäfte an. Dieses Schicksal könnte in Zukunft auch andere Handelsplattformen ereilen, die mit Kryptowährungen handeln, aber keine entsprechende Genehmigung der BaFin vorlegen können.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

„Kunden der Handelsplattform, welche durch die Rückabwicklung einen finanziellen Schaden erlitten haben, sollten prüfen lassen, wie Sie
Ihr Geld zurückbekommen. Hier stehen Schadensersatzansprüche gegen die Betreiber der Plattform im Raum.

Unsere Leistungen:

Die Kanzlei Steinfartz in Rostock ist auf den Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und hat bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich bei Rechtsstreitigkeiten mit Gesellschaften, Banken und Beratern vertreten. Sollten Sie durch die Rückabwicklung der Geschäfte der Cryp Trade Capital Ltd. oder einer anderen Handelsplattform für Kryptowährungen Verluste erlitten haben, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne sichten wir Ihre Unterlagen und beraten Sie über ihre Möglichkeiten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.

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