Erfasst die Ausschlußklausel im Arbeitsvertrag auch den Mindestlohn?
Die Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag muss den Mindestlohn ausnehmen, damit sie wirksam ist. Geschieht dies nicht, ist regelmäßig die gesamte Klausel unwirksam. Die Frist für die gegenseitige Geltendmachung von Ansprüchen bemisst sich dann wieder an den gesetzlichen Verjährungsfristen. Das gilt dann…