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Formulare und Verträge für das Arbeitsrecht
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Formulare und Verträge für das Bankrecht
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Darlehensvertrag für Privatleute 1 20 Downloads |
Bankrecht | 29. Januar 2020 | Download |
Gesellschaftsvertrag der GbR 1 24 Downloads |
Bankrecht | 29. Januar 2020 | Download |
Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung 1 24 Downloads |
Bankrecht | 29. Januar 2020 | Download |
Selbstschuldnerische Bürgschaft 1 22 Downloads |
Bankrecht | 29. Januar 2020 | Download |
Sonstige Formulare
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Rechtlicher Hinweis
Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst.
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Kosten
Kostenlose Prüfung Ihres Falles
Grundsätzlich dürfen Rechtsanwälte ihre anwaltliche Beratung nicht kostenlos erteilen. Wir bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit an, dass Sie mit Ihren Problemen und Fragen zu uns kommen und wir Ihre Unterlagen sichten. Anhand dieser Unterlagen können wir Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall geben.
Diese umfasst darüber hinaus die weitere Vorgehensweise, wer als möglicher Anspruchsgegner in Frage käme und schließlich natürlich auch die Kosten, welche bei einer juristischen Auseinandersetzung anfallen würden.
Insgesamt geben wir Ihnen einen Überblick über das weitere strategische Vorgehen, insbesondere auch im Hinblick auf die Abwägung, ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist.
Unsere Vergütung
Bei einer Streitigkeit richten sich die Anwaltsgebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) und die Gerichtsgebühren im Regelfall nach dem Gerichtskostengesetz (kurz GKG).
Vereinfacht gesagt, wird der Streitwert danach bestimmt, welches in Geld ausgedrückte Interesse der Mandant an diesem Fall hat.
Pauschalhonorar
Natürlich besteht die Möglichkeit mit Ihnen auch außergerichtlich ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, falls Ihnen die Kosten wegen des Streitwerts zu hoch sind. So können Sie mit uns individuell vereinbaren, dass sich unsere Kosten nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und nicht nach dem Streitwert berechnen. Wir würden Ihnen vorab mitteilen, wieviel Zeit die Bearbeitung dieses Falls voraussichtlich in Anspruch nehmen wird.
Erfolgshonorar
Schließlich besteht auch die Möglichkeit mit uns ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, falls Sie nicht in der Lage sein sollten, die Anwaltskosten zu tragen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, diesen Prozess zu führen, beraten wir Sie gern über Ihre Möglichkeiten, einer Beratungs- und Prozesskostenhilfe durch den Staat.
Wir führen die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Falls Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, übernehmen wir gerne für Sie die Korrespondenz dieser. Wir fragen an, ob die Versicherung die Kosten Ihres Falles übernimmt. Sollte die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme verweigern, weil sie sich auf Ausschlussgründe beruft, prüfen wir, ob der Deckungsschutz durch die Versicherung zu Recht abgelehnt wurde, oder ob die Rechtschutzversicherung dazu verpflichtet ist, die Kosten Ihres Falls zu übernehmen.