Sicherlich kennt jeder den Fall, dass man dringend Hilfe bei seiner Bank sucht und in…
Haftung des Brokers wenn er Stopp- Loss Orders nicht ausführt
Manchen Anleger scheint es nicht zu reichen sich Aktien anzuschaffen und auf die Entwicklung der Börsenkurse zu setzen. Diese legen ihr Geld lieber in Hebelzertifikate an. Hierbei handelt es sich um strukturierte Finanzprodukte, deren Kursentwicklung wiederum von anderen Basiswerten wie z.B. dem Kurs einer Aktie, der Entwicklung von Rohstoffen usw. abhängt. Der Vorteil dieser Zertifikate liegt darin, dass sie mit einem Hebel versehen sind.
Dies bedeutet, dass im Gegensatz zum Basiswert einer Aktie beispielsweise sich der Wert dieser Zertifikate um ein Vielfaches mehr erhöht. Steigt beispielsweise der Kurs der Aktie vom Einstandspreis i.H.v. 100 € auf 110 € so beträgt die Gewinnssteigung des Anlegers 10 % , während es bei den Hebezertifikaten zu einer sehr viel höheren Gewinnsteigerung von beispielsweise 50 % kommen kann. Mit diesen Gewinnschancen sind jedoch auch erhebliche Risiken verbunden wie es bei Finanzwetten allgemein üblich ist. Diese Zertifikate sind nämlich mit einer Knock-out Schwelle versehen d. h. sobald – um bei unserem Beispiel zu bleiben- der Wert der Aktie unter den Einstandspreis von 100 € auf 70 € fällt ist dieses Wertpapier verfallen und wird als Position mit null Euro im Depot des Anlegers glatt gestellt.
Schützt der Stopp-Loss Auftrag bei Knock-out Zertifikaten
Insofern meinen die Anleger, sie könnten trotzdem von den Vorteilen und Gewinnchancen eines solchen Knock-out Zertifikats profitieren ohne dabei das Risiko des Totalverlustes einzugehen, indem sie ihren Broker damit beauftragen, eine Stopp- Loss Order zum Verkauf des Wertpapiers einrichten, bevor die Knockout Schwelle erreicht wird. In einem Fall, der nunmehr dem Landgericht Nürnberg Fürth vorliegt, hatte der Mandant eine in Nürnberg ansässige Direktbank mit dem Kauf von Hebelzertifikaten beauftragt , gleichzeitig jedoch dieser Bank den gibtAuftrag erteilt, dieses zu verkaufen, bevor die Knock -out Schwelle erreicht wird.
Haftung des Brokers wegen ungenügender Aufklärung
Der Mandant erlitt erhebliche Verluste, weil die Direktbank den Stopp- Loss Auftrag nicht ausführte und die Wertpapiere verfielen, nachdem die Knockout Schwelle schließlich erreicht wurde. In diesem Fall ist es streitig, ob der Broker als Direktbank überhaupt reagieren konnte, weil durch die Emittentin des Zertifikats keine Kurse gestellt wurden, so daß der schützende Stopp – Loss Auftrag gar nicht automatisch ausgelöst wurde. Eine Haftung des Brokers kommt jedoch trotzdem in Betracht, denn es fehlt eine Aufklärung des Kunden das bei Erwerb solcher Derivaten und Zertifikaten mit einer Knockout Schwelle auch die Einrichtung eines Stopp-Loss Auftrags nicht schützen kann.
Dieser Auffassung ist Beispiel das Landgericht Heidelberg in seiner Entscheidung vom 11.08.2016 (Az. 2 O 407/15) , welches davon ausging, dass eine Direktbank ihre Aufklärungspflicht verletzt, wenn sie den Eindruck erweckt, die Verlustrisiken seien ausreichend durch das Eingreifen automatischer Stopp and Loss Orders abgesichert.
Vorsicht bei Knock- Out Zertifikaten
Anleger, die den ErwVorsicht bei Knock-out Zertifikaten erb solcher Hebelzertifikate bzw. Knockout Zertifikate in Betracht ziehen, sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, dass auch bei der Erteilung solcher Verkaufsorders nicht automatisch ein Schutz vor Totalverlust besteht.