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BGH-Urteil: Pauschal erhobene Bankgebühren sind unzulässig

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2017 festgestellt hat, sind pauschal erhobene Bankgebühren, die sich nicht an der Höhe der tatsächlichen Kosten orientieren, unzulässig (Urteil vom 12.09.2017, Aktenzeichen: XI ZR 590/15). Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Sparkasse Freiburg. Diese hatte in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrere Klauseln aufgenommen, um auf dieser Grundlage von den Verbrauchern für bestimmte Vorgänge hohe Gebühren zu verlangen. Das Urteil hat Auswirkungen für alle deutschen Banken und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz.

Welche Klauseln sind nach dem Urteil des BGH unwirksam?

5 Euro Gebühr für eine postalische Benachrichtigung über eine berechtige Ablehnung einer Ausführung eines Überweisungsauftrags wegen fehlender Kontodeckung
Gebühr bei Änderung, Aussetzung oder Löschung eines Dauerauftrags
Gebühr für den Widerruf einer Wertpapier-Order
5 Euro Gebühr für eine postalische Benachrichtigung über eine abgelehnte Überweisung
5 Euro Gebühr für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Lastschrift
7 Euro monatliche Gebühr für die Führung eines Pfändungsschutzkontos, wenn der Grundpreis höher ist als der für ein gewöhnliches Girokonto

Deutlich überhöhte Gebührenforderungen der Banken

Kann eine Lastschrift oder ein Überweisungsauftrag wegen mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt werden, so kann die Bank für die Unterrichtung des Kunden grundsätzlich eine Gebühr erheben. Diese muss sich jedoch an den tatsächlichen Kosten orientieren. Die von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden im Prozess genannten Beträge in Höhe von teilweise bis zu 20 Euro sind dagegen deutlich zu hoch. Auch die von der Sparkasse Freiburg geforderten 5 Euro sind ein deutlich überhöhtes Entgelt. Diese Praktiken hat der BGH nun beschränkt und herausgestellt: Die Gebühr muss sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.

Welche Folgen hat das BGH-Urteil für Verbraucher?

„Der BGH hat mit seiner Entscheidung die Verbraucherrechte gestärkt. Besonders Bankkunden mit wenig Geld profitieren von dem Urteil, da sie in der Regel häufiger von derartigen Gebühren betroffen sind“, fasst Matthias Steinfartz, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Rostock, die Folgen des Urteils zusammen. „Betroffene Verbraucher können sich auf das Urteil stützen und sich gegen Gebührenforderungen zur Wehr setzen, sowie innerhalb der letzten drei Jahre gezahlte Gebühren zurück verlangen“ so der Rechtsanwalt von der Kanzlei Steinfartz weiter.

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