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Agrarvis – von Fantasiewäldern und verträumten Beratern

Nachhaltige ökologische Projekte erfreuen sich heutzutage großer Beliebtheit. Eine gute Gelegenheit, dachten sich die Initiatoren der Agrarvis Genossenschaft mit Sitz in Wien, entsprechende Investments anzubieten. So behauptete die Gesellschaft, über 8.500 Hektar zertifizierte Baumbestände in Österreich, Schottland, Bayern und Finnland zu verfügen. „Finanziell erstklassig, ökologisch und sozial verantwortlich“ – so das Versprechen auf der Website. Anleger, die in Genossenschaftsanteile der Agrarvis investieren, würden so unter anderem einen konkreten Beitrag zur „Linderung des Klimawandels“ leisten und wichtige Baumbestände sichern.

Zu schön, um wahr zu sein

Den Anlegern wurde das sogenannte „magische Viereck“ der Geldanlage versprochen: eine durchschnittliche Rendite von etwa 9 % pro Jahr, garantiertes Wachstum auch in Krisenzeiten sowie jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals und natürlich Nachhaltigkeit – und das alles ohne Kosten. Die Einnahmen sollten hauptsächlich aus dem Handel mit CO₂-Zertifikaten und dem Verkauf von Holz stammen. Das klang verlockend, und so hatten inzwischen Hunderte von Anlegern auf Empfehlung ihrer Berater ihr Geld schon in die Agrarvis Genossenschaftsanteile investiert. Doch es gab Ungereimtheiten und Widersprüche. Was es nicht gab: einen Prospekt. Das ist insofern kritisch, als dass nach § 6 des Vermögensanlagegesetzes in Deutschland eine Prospektpflicht besteht. Diese Vorschrift dient dazu, Anleger über das wirtschaftliche Konzept eines Projekts sowie die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Zudem fehlten auf der Website der Agrarvis die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Handelsregistereintrag und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Und schließlich stellte sich heraus, dass weder die Gesellschaft noch die beworbenen Waldflächen existierten; zudem agierten die Vorstände unter falschen Identitäten. Im Mai 2024 tauchten die unter falschen Namen agierenden Vorstände ab. Die vierteljährlichen Zinszahlungen blieben aus, und unter der angegebenen Geschäftsadresse in Wien waren keine Büroräume aufzufinden.

Haftung der Anlageberater

Die geschädigten Anleger fragen sich zu Recht, wie ihre Berater ein solches Investment empfehlen konnten, ohne zuvor zumindest die Seriosität und Plausibilität dieser Geldanlage zu prüfen. Unabhängig davon, ob es sich um einen Berater oder Vermittler handelte, hätte dieser verpflichtet sein müssen, dem Kunden vollständige und ordnungsgemäße Informationen über das Anlageprojekt bereitzustellen. Dies setzt voraus, dass er das wirtschaftliche Konzept auf seine Plausibilität sowie die Bonität und Seriosität überprüft (vgl. § 3 Anlageberatung und Anlagevermittlung in Assmann/Schütze/Buck-Heeb, Handbuch des Kapitalanlagerechts, Rz. 30).

Hätten die Vermittler diese Pflichten wahrgenommen, hätten sie durch Einsicht in das österreichische Firmenbuch leicht feststellen können, dass diese Agrarvis Gesellschaft nicht existiert.

Offensichtlich wurden auch ohne wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung unseriöse Versprechungen bezüglich einer Rendite von 9 % p.a., absoluter Sicherheit und jederzeitiger Flexibilität an die Kunden weitergegeben.

Kostenlose Ersteinschätzung

Aufgrund dieser Umstände bestehen gute Erfolgsaussichten, die Vermittler wegen Verletzung ihrer Beratungspflichten auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie betroffen sind und Beratung wünschen, kontaktieren Sie unsere Kanzlei gern für ein kostenloses Erstgespräch.

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