Unsere Philosophie
Oberste Prämisse für unser Handeln ist es, für unsere Mandanten ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis zu erreichen. Deshalb stehen im Vordergrund die Beratung und die Erarbeitung von optimalen Strategien, um die Ziele und Wünsche unserer Mandanten zu erreichen. Statt langwierige kostenintensive Prozesse zu führen, wollen wir durch eine intelligente Mandatsführung Strategien entwickeln, um unsere Mandanten auch wirtschaftlich vertretbar zu ihrem Erfolg zu verhelfen.
Ziel ist es daher nicht Prozesse zu führen, sondern sie im Vorfeld zu vermeiden. Dabei haben wir auch immer unseren Mandanten als Mensch im Blick und die Belastung, die in solchen außerordentlichen Situationen in der Regel auftreten. Wir möchten deshalb unseren Mandanten die Sicherheit und die Unterstützung geben, um diese oft schwierigen Auseinandersetzungen erfolgreich zu führen.
Unverzichtbar ist deshalb ein Vertrauensverhältnis auf dessen Basis der Mandant den notwendigen Rückhalt gewinnt.
Wir arbeiten ständig an neuen und noch besseren Wegen, um den Mandanten eine umfassende Beratung zu gewährleisten und ihm auch einen praktischen Leitfaden an die Hand zu geben.
Profil
Herr Rechtsanwalt Steinfartz verfügt neben seiner langjährigen Tätigkeit im Arbeitsrecht über profunde Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Als Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht berät er geschädigte Kapitalanleger gegenüber Banken, Fonds und Finanzberatern.
Ebenfalls berät Herr Rechtsanwalt Steinfartz als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Durch seine Fachkenntnis im Bank- und Kapitalmarktrecht ist Herr Rechtsanwalt Steinfartz für die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock und Schwerin tätig und berät dort geschädigte Kapitalanleger.
Als Spezialist für das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte sich Herr Rechtsanwalt Steinfartz auch auf die rechtliche Betreuung der Vermögensanlagen von Fußballprofis. Herr Steinfartz vertritt diese Profis erfolgreich in der Auseinandersetzung mit Banken und Fondsgesellschaften.
Schließlich berät Herr Rechtsanwalt Steinfartz auch mittelständische Unternehmen (GmbHs und Aktiengesellschaften), sowohl in der Gründungsphase als auch bei Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen usw..
Qualifikation
Referenzen
Eine Auswahl der von uns in der Vergangenheit betreuten Mandanten:
Darüber sind wir für die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Schwerin) im Rahmen der Beratung für Kapitalanleger in sämtlichen Bank- und Kapitalanlagesachen tätig. Schließlich werden wir regelmäßig durch die Amtsgerichte Güstrow und Rostock als Zwangsverwalter bestellt.